| A L L G E M E I N E G
E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
I. Geltung
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ausschließlich. Die Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner
gelten nicht.
- Soweit diese Bedingungen Regelungen
für den kaufmännischen Verkehr enthalten, gelten diese nur
gegenüber einer Person, die bei Abschluß des Vertrages in
Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sowie gegenüber juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Im kaufmännischen Verkehr
gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäfte
zwischen den Vertragspartnern, ohne daß es eines erneuten Hinweises
auf die AGB bedarf.
II. Vertragsschluß
- Die in unserem Online-Shop, in Katalogen, Prospekten
oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen sowie die mit einem sonstigen
Angebot gemachten produktbeschreibenden Angaben und Ablichtungen, Zeichnungen,
Beschreibungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsdaten sind freibleibend.
Insoweit sind wir berechtigt, die Kaufsache geringfügig geändert
oder technisch verbessert zu liefern, wenn die Abweichungen darauf beruhen,
daß der Hersteller nach Abschluß des Kaufvertrages Änderungen
in seiner Serienproduktion vorgenommen hat.
- Die vom Käufer unterzeichnete oder per E-mail abgegebene
Bestellung ist bindend. Wir sind berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot
innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die Annahme kann durch Zusendung
der Auftragsbestätigung, der Rechnung oder durch die Auslieferung
der Ware erklärt werden.
III. Preise
- Die für Kaufsachen vereinbarten Preise verstehen sich ab colour-tuning
GmbH ohne Montage oder sonstige Nebenleistungen. Der Käufer trägt
die Kosten für Verpackung, Transport und Nachnahme. Der Versand
erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher
Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers.
- Im kaufmännischen Verkehr gilt der Preis am Tag der Lieferung
- Gerät der Vertragspartner mit der Zahlung in Verzug, berechnen
wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach
§ 1 des Diskontsatz-ÜberleitungsG. Können wir einen höheren
Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu
machen.
- Die Annahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber.
Alle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet.
- Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
- Im kaufmännischen Verkehr steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht
nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind.
IV. Lieferung
- Die Lieferung bestellter Waren erfolgt - sofern es sich nicht um Sonderanfertigungen
handelt - vier Wochen nach Vertragsschluß. Nach Ablauf der vereinbarten
Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns schriftlich eine vierwöchige
Nachfrist, beginnend mit dem Tag der schriftlichen Inverzugsetzung durch
den Käufer, zur Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser
Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
- Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind wir zur Lieferung gegen
Nachnahme berechtigt. Dies gilt nicht, soweit dadurch ein Aufrechnungsrecht
des Vertragspartners gem. III.4. dieser Bedingungen beeinträchtigt
oder vereitelt wird.
- In zumutbarem Umfang sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
- Gerät der Käufer mit seiner Abnahmeverpflichtung in Verzug,
so sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer
Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 30%
der Kaufsumme zu verlangen. Der Schadensersatzbetrag ist entsprechend
höher oder niedriger, wenn von uns ein höherer oder vom Vertragspartner
ein niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.
V. Schadensersatz
- Das Recht des Vertragspartners, im Falle eines von uns zu vertretenden
Leistungsverzugs, einer von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistung, einer von uns zu vertretenden positiven Vertragsverletzung
sowie einer von uns zu vertretenden Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen
Schadensersatz zu verlangen, ist auf die Fällea) leicht fahrlässiger
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowieb) vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen beschränkt.Im
Falle leichter Fahrlässigkeit ist unsere Schadensersatzpflicht
auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Darüber hinaus ist unsere Haftung im kaufmännischen Verkehr
bei Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen
(nicht gesetzliche Vertreter und leitende Angestellte) generell auf
den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.
- Im kaufmännischen Verkehr behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen
von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen
aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem
Fall schon bei Kaufvertragsschluß die ihm aus der Veräußerung
oder einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen gegen seinen
Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe
ab.
- Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem.
§ 771 ZPO erheben können.
- Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen,
uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes
der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten
Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilsmäßig
Miteigentum zu übertragen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
VII. Gewährleistung, Umtausch
- Es gilt das gesetzliche Umtauschrecht nach dem Fernabsatzgesetz von
14 Tagen. Preislich reduzierte Ware und Sonderanfertigungen sind vom
Umtausch ausgeschlossen.
- Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften,
so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung
verpflichtet. Die zwecks Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen (insb.
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) sind von uns zu tragen,
soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache
nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Der
Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserungen oder der Ersatzlieferung
berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.
- Im Versandhandel gilt: Sollte der Käufer nach dem Auspacken
der Ware eine Beschädigung feststellen, so muß er diese sofort
bei dem Transportunternehmen reklamieren und den Tatbestand aufnehmen
lassen. Macht der Käufer uns gegenüber Gewährleistungsansprüche
geltend, so hat er uns die Tatbestandsaufnahme vorzulegen.
- Gewährleistungsansprüche gegen uns wegen Nichtgenehmigung
von Änderungen oder Umrüstungen durch TÜV oder DEKRA
sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichtgenehmigung beruht auf Mängeln
der verkauften Ware oder die Eintragung in der Fahrzeugbrief sollte
ausdrücklich als Serviceleistung durch uns erfolgen.
- Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners sind davon
abhängig, daß offensichtliche Mängel innerhalb von 10
Tagen nach Ablieferung oder Abnahme angezeigt werden. Die für Kaufleute
geltende Untersuchungs- und Rügepflicht gem. §§ 377, 378 HGB bleibt
hiervon unberührt.
- Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist
ausgeschlossen.
VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
Rechtsordnung
- Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung unser Geschäftssitz
und als Gerichtsstand Hof/Saale vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt,
auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu
klagen.
- Hat der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
oder verlegt er nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung
(ZPO), so ist ebenfalls Hof/Saale Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Vertragspartners im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sämtliche aus diesem Vertragsverhätnis resultierende Streitigkeiten
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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